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Zusammenlegung der Opferberatungsangebote
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Die Beratungsangebote für männliche Opfer und für Verkehrsopfer sollen per 1. Januar 2010 in die allgemeine Opferberatungsstelle integriert werden. Der Regierungsrat hat die bis Ende 2009 geltende Anerkennung von zwei Opferberatungsstellen nicht verlängert. Die allgemeine Opferberatungsstelle wird nun ausgebaut und ihr Angebot erweitert.
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Zurzeit nehmen im Auftrag des Kantons Zürich elf private Institutionen die Beratungsaufgaben gemäss Opferhilfegesetz wahr. Sowohl bei der Beratungsstelle für Verkehrsopfer als auch bei der Beratungsstelle für männliche Opfer handelt es sich um sehr kleine Stellen, die im Gegensatz zu anderen, ebenfalls kleinen Opferberatungsstellen, nicht Teil einer grösseren Organisation sind.
Die Erfahrungen der letzten Jahre bei der Finanzierung und Beaufsichtigung der Beratungsstellen haben gezeigt, dass sowohl fachliche als auch betriebswirtschaftliche Überlegungen dafür sprechen, dass eine Beratungsstelle über eine bestimmte kritische Betriebsgrösse verfügt. Mit der Integration der Beratungsangebote für männliche Opfer und für Verkehrsopfer bei der allgemeinen Opferberatungsstelle können sowohl auf der fachlichen als auch auf der betrieblichen Ebene Synergien geschaffen werden. Die allgemeine Opferberatungsstelle berät bereits seit langem männliche Opfer von Gewaltdelikten und verfügt auch im Bereich der haftpflichtrechtlichen Ansprüche über ein fundiertes Wissen. Das fachliche Know-how für die Beratung von Verkehrsopfern und von männlichen Opfern ist somit vorhanden.
Bezüglich der Ausgestaltung der Angebote für Verkehrsopfer und männliche Opfer wird sich die allgemeine Opferberatungsstelle an folgende Vorgaben halten müssen: Die Beratungsangebote müssen ein zielgruppenspezifisches und eigenständiges Profil aufweisen, das auch von aussen als solches erkennbar ist (Website, Erscheinungsbild, usw.). Männliche Opfer sowie Verkehrsopfer sollen sich auf der Ebene der Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit klar angesprochen fühlen.
Ansprechperson für Fragen heute Montag, 23. März 2009, bis 16 Uhr: Dr. Eva Weishaupt, Leiterin Kantonale Opferhilfestelle, Telefon 043 259 25 35
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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 23.3.2009) |
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